Der Kirchenvorstand ist das Leitungsorgan einer Kirchengemeinde. Er wird im Turnus von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahre. In Sittensen sind neun der zwölf Kirchenvorsteher durch Wahl im Kirchenvorstand. Drei weitere Mitglieder sind nachträglich berufen worden. Auch die Pastoren, die eine reguläre Pfarrstelle in der Gemeinde haben, gehören zum Kirchenvorstand.
Bei den Sitzungen sind auch die Mitglieder des Kirchenkreistags, die Mitarbeitervertreter sowie Pastoren und Vikare, die zur Zeit ihren Dienst in unserer Gemeinde tun, anwesend. Sie haben allerdings kein Stimmrecht. Der Kirchenvorstand trifft sich in der Regel einmal pro Monat zu seinen nicht öffentlichen Sitzungen.